Keine milliardenschweren Corona-Hilfen für die Autoindustrie
LobbyControl fordert eine offene, ausgewogen besetzte Debatte über die Corona-Hilfen – und Vergabekriterien, die sich am Gemeinwohl orientieren. Unterzeichnen Sie jetzt den Appell!
Ab 20.04. bis voraussichtlich 03.05. gelten in NRW neue Sonderfahrpläne. Empfehlung: Tragen Sie einen Mund-Nase-Schutz. Helfen Sie mit, sich und andere zu schützen.
Die DB bietet die Möglichkeit, für wegen Corona nicht oder weniger genutzte Bahncards (25 oder 50 inkl. Probebahncards) einen Kulanzgutschein zu beantragen. Der Wert des Gutscheins hängt vom Bahncard-Typ bzw. dem gezahlten Preis ab. Alle Kulanzregeln der DB findet man weiterhin unter bahn.de/corona, wobei die Regeln für Bahncard 100 und Zeitkarten intransparent bleiben.